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Re: Bitte helft mir
geschrieben von Frank am 11.05.2000 um 14:34:54 - als Antwort auf:
Re: Bitte helft mir von ADMIN Nena
>da Ohrlochstechen rechtlich gesehen eine körperverletzung ist, muß einer Deiner Erziehungsberechtigten dem zustimmen bis du volljährig bist. Tatsächlich verlangen die meisten Geschäfte aber ab etwa 16 jahren oder ab dem 2. oder 3. Loch keine Elternvollmacht mehr.
Wenn die Eltern anschließend was dagegen haben, kann der Laden ganz schöne Schwierigkeiten bekommen.
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