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Re: sittenwidrich

geschrieben von micha am 09.06.2007 um 04:12:00 - als Antwort auf: Re: sittenwidrich von HA 472
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>>ach übrigens: das mit dem sittenwidrig stammt nicht von mir, das steht so drin, in den Gesetzen.
>
>Ja, das denke ich mir. In deutschen Gesetzen - auch im Grundgesetz - stehen als ziemlich altbackene Formulierungen oder überholte Wertvorstellungen drin.

Wer hat hier eigentlich diese bekloppte Unrechtschreibung "sittenwidrich" eingeführt? Dr. Moose hat aber recht. Ohne Einverständniserklärung der Eltern geht juristisch unter einem Alter von 16 fast garnichts. Über 18 darf sich jeder Piercings, Hautschnippeleien und Brandings nach Lust und Laune antun.

Ich finde unsere Rechtsprechung und auch unser Grundgesetz ganz OK. In fast allen Ländern der Welt gibt es ab 16 eine eingeschränkte Volljährigkeit und ab 18 volle Freiheit. Ich finde das garnicht altbacken sondern sehr vernünftig. Nur eins kapiere ich einfach nicht: wieso dürfen Eltern kleinen Mädels Ohrlöcher stechen lassen? Im Alter von 2 oder 3 Jahren, wo die gar keine Chance haben, sich dagegen zu wehren. Das ist zwar eine uralte Tradition aber garantiert verfassungswidrig. Es hat bislang leider noch niemals jemand dagegen geklagt!

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