Das aktuelle Ohrlochforum ist nun hier. Unten siehst Du ein Teil vom Archiv von 1999 - 2018.
Ich geh jetzt mal davon aus, das die Tochter unter 18 ist. Dann hat sich der Piercer möglicherweise strafbar gemacht (oder wurde da was Falsches vorgelegt bzw versichert?!) und der Vater hat zumindest den Ärger weil er diese Entschiedung nicht alleine treffen durfte. Für eine gefährliche Körperverletzung (und das ist auch ein Ohrpiercing nunmal) ist bis zum 18ten die Einwilligung BEIDER Elternteile erforderlich, ähnlich wie bei anderen wichtigen Entscheidungen wie Schulwahl, Impfung oder auch eine grundlegende Änderung der Haarfrisur. So festgelegt im Kindschaftsgesetz von 1998. Wie man damit innerhalb einer Ehe umgeht - gute Frage - es ist immerhin ein fetter Vertrauensbruch... |