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Re: Hilfe!Suche Gesetze bzgl. Ohrlöchern

geschrieben von Stephan am 19.03.2001 um 16:30:29 - als Antwort auf: Hilfe!Suche Gesetze bzgl. Ohrlöchern von Elli
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>HILFE!!!!
>Mein Vater ist gegen Ohrlöcher...obwohl ich schon 16 bin!!
>Kennt jemand ein Gesetz bzgl. Ohrlöcherstechen? Schließlich darf man sich in den Geschäften ohne Enverständniserklärung Ohrlöcher stechen lassen wenn man 16 ist!

Grundsätzlich stellt jeder Eingriff in den menschlichen Körper eine Körperverletzung dar, weshalb die entsprechenden starfrechtlichen Bestimmungen einschlägig sind. Darunter fallen auch medizinische Behandlungen. Der Arzt begeht aber dann keine Körperverletzung, wenn er zuvor das Einverständnis des Patienten geholt hat. Analog verhält es sich beim Ohrlochstechen: Grundsätzlich Körperverletzung, es sei denn, man stimmt zu. D.h. im Klartext, bis zum 18. Geb-Tag ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Nun der Tip für alle Pragmatiker (so wie mich ;-) ): Es gibt auch Läden, die machen es ohne großes formales Aufsehen. Also dorthin und einfach machen lassen...

>Kann mir jemand helfen!!

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