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Re: Broschüre zum Ohrlochstechen (Gesetzliche Grundlagen)

geschrieben von Alexander am 16.04.2004 um 10:40:09 - als Antwort auf: Broschüre zum Ohrlochstechen (Gesetzliche Grundlagen) von Nicole
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Interessant, interessant, ...

allerdings finde ich es kurios, daß z.B. Piercingstudios erst mal nicht unter den Geltungsbereich der Verordnung (§ 1) fallen, da dort nur vom "Ohrlochstechen" die Rede ist. Jueweliere, die Ohrlöcher schießen, fallen dagegen wohl darunter, und das ist auf jeden Fall schon mal gut.

Interessant wird es m.E. bei den Ausführungen zur "Anwendung in der Praxis". Man beachte Punkt 2: Sterilisation der Materialien vor und nach der Behandlung, wenn es keine Einmalmaterialien sind - und schon sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema, der Ohrlochpistole. Wie soll dieses Gerät sterilisiert werden (z.B. durch Heißluft oder Wasserdampf)? Gibt es bei Juwelieren überhaupt hierfür geeignete Steris?

Punkt 3: Alle Instrumente, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsflächen, die mit Blut verunreinigt werden KÖNNEN, müssen sorgfältig desinfiziert werden. Bei Juwelieren? In der Praxis wohl leider eher nicht...

Weiß eigentlich jemand, ob es solche Verordnungen auch in anderen Bundesländern als NRW gibt?

Alexander

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