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Re: Bitte helft mir
geschrieben von ADMIN Nena am 26.04.2000 um 21:21:37 - als Antwort auf:
Re: Bitte helft mir von Sebastian
Hallo Sebastian,
da Ohrlochstechen rechtlich gesehen eine körperverletzung ist, muß einer Deiner Erziehungsberechtigten dem zustimmen bis du volljährig bist. Tatsächlich verlangen die meisten Geschäfte aber ab etwa 16 jahren oder ab dem 2. oder 3. Loch keine Elternvollmacht mehr.
cu Nena
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