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Re: Juwelier-Suche
geschrieben von Admin Oli AdminOli am 31.12.2006 um 20:28:03 - als Antwort auf:
Re: Juwelier-Suche von
Andi
" Gibts da nicht diesen Taschengeldparagraphen der es Jungendliche erlaubt sich auch löchern zu lassen ohne Einwilligung solange es nicht teurer ist als eben das Taschengeld ??? "
Ohrlochstechen ist eine Koerperverletzung. Sie ist nur dann nicht starfbar, wenn ihr rechtswirksam zugestimmt wurde. Das koennen bei Kindern und Jugendlichen nur die Erziehungsberechtigten. Einspruch erheben koennen sie anschliessend nicht, wohl aber Strafanzeige wegen Koerperverletzung stellen.
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