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Re: ohrloch ab 16 ohne elterliche einverständnis erklärung?

geschrieben von foo am 19.05.2007 um 11:19:00 - als Antwort auf: ohrloch ab 16 ohne elterliche einverständnis erklärung? von katty
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> [...] darf man das ja erst ab 18 und nun wollt ich das mal ganz genau wissen!! vielleicht könnt ihr mir hier helfen!! dankeschön katty

piercings (auch Ohrlöcher) sind eine Körperverletzung. Und zu dieser bedarf es bei Minderjährigen der Zustimmung der Erhziehungsberechtigten oder dringlicher Umstände (du liegst bewusst los auf dem Boden, der Arzt darf/muss Dir u.U. eine Infusion legen, auch ohne Rücksprache, einfach weils medizinisch notwendig ist).

Somit Ohrlöcher ohne Unterschrift: negativ,
ich behaupte, die allerallermeisten Juweliere machens trotzdem und denken sich nichts schlechte dabei.

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