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sittenwidrich

geschrieben von HA 472 am 23.05.2007 um 00:08:01 - als Antwort auf: Re: ohrloch ab 16 ohne elterliche einverständnis erklärung? von Dr.Moose
Verstöße gegen die Werte und Regeln des Forums bitte hier melden.

>aus rechtlicher Sicht ist das völlig eindeutig:
>Straffrei bleibt es nur, wenn der Betroffene, oder bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter eingewilligt hat und der Eingriff nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Wer definiert das?
Ist eine Zungenspaltung, wie sie z.B. von Visavajara in Freiburg durchgeführt wird, nicht sittenwidrig, aber eine freiwillige Kastration schon? Im kirchlichen Sinne wäre ein Eunuch doch der Inbegriff von Sittlichkeit.
Wer bestimmt das also?


Grüße,
Ha 472

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