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Re: ohrloch ab 16 ohne elterliche einverständnis erklärung?
geschrieben von fisherman am 22.05.2007 um 18:04:00 - als Antwort auf:
Re: ohrloch ab 16 ohne elterliche einverständnis erklärung? von
Dr.Moose
in ö ist das nicht so streng:
BGBl. II Nr. 141/2003:
"Das Piercen von Minderjährigen bedarf zusätzlich der
rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung der mit der Pflege und Erziehung
des Minderjährigen betrauten Person. Handelt es sich bei der zu piercenden
Person um einen mündigen Minderjährigen, entfällt die Einwilligungspflicht,
wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen
heilt."
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