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Re: Frage
geschrieben von Pepito am 10.10.2010 um 19:42:15 - als Antwort auf:
Re: Frage von Piet
| | | | Kann ein "Anbieter" Ohrlochstechen Kunden gegenüber ablehnen? Gibt es da Vorschriften, also so eine Art Gesetz? | Grundsätzlich kann jeder (private) Anbieter jedem Kunden gegenüber eine Dienstleistung ablehnen, egal aus welchem Grund und ohne Angabe von Gründen.
Für einen selbständigen Unternehmer gibt es natürlich keine Verpflichtung, einen bestimmten Auftrag anzunehmen.
Tätowierer und Piercer weisen oft separat darauf hin, dass sie Leute, die unter offensichtlich Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, nicht bedienen. |
Nicht ganz richtig. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verbietet in solchen Fällen zumindest die Diskriminierung wegen der "Rasse" bzw. Ethnie.
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