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Re: Und die Hygiene?

geschrieben von Mr. D am 02.07.2001 um 18:17:43 - als Antwort auf: Und die Hygiene? von Alexander
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Sorry Alex, aber hier muss ich dich enttäuschen.
Es ist rechtlich nicht möglich, eine Straftat zu begehen, wenn man jemandem Perversen hilft, sich selbst zu verstümmeln. Dieser Satz findet auch auf Okinawasun Anwendung.

Das einzig relevante ist, das Selbstverstümmler im Allgemeinen entmündigt werden.

Der Jurist nennt dies "eine Gefahr für sich selbst darstellen".
Desweiteren kommen diese Leute dann zumeist in die Psychatrische Anstalt, oder wi wir Münchner zu sagen pflegen, ins Bezirkskrankenhaus Haar.

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