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Ohrlochpistole
geschrieben von Mr. D am 03.09.2001 um 14:03:10
Rein rechtlich Betrachtet kann der Juwelier u.U den Straftatbestand der Fahrlässigen oder sogar der gefährlichen Körperverletzung erfüllen. Denn Übertragung einer Infektionskrankheit durch diese Pistolen ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich. Gefährliche Körperverletzung ist es aber nur dann, wenn auf der Pistole beispielsweise sichtbare Blutreste sind. Denn jedes Kind weiss doch, dass viele Krankheiten über Blut übertragen werden.
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