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Re: rechtliche Frage..
geschrieben von micha am 28.11.2001 um 22:55:06 - als Antwort auf:
rechtliche Frage.. von foo
>Hi
>um mal wieder etwas Schwung in die Bude zu bekommen, eine allgemeine Frage:
>wie weit können eigentlich Weisungen / Empfehlungen / Einstellungsvoraussetz.
>gehen ? Kann ein Arbeitgeber irgentwie sich richtig wünschen, dass Frau
>Ohrlöcher zu haben hat z.B. bei Moderatorinen | Bankkauffrauen | o.ä. ?
>Habt ihr da irgentwelche Erfahrungen ?
>all comments welcome
>foo
Hi foo,
WUENSCHEN kann der sich ja viel, wenn der Tag lang ist. Juristisch wird der hundertprozentig eine totale Bauchlandung hinlegen. Eher umgekehrt: Eine Angestellte (hier geht es doch wohl um Frauen, oder?) hätte hervorragende Chancen, den "Hanswurst" - falls er irgendwelche Druckmittel einsetzt - erfolgreich wegen Nötigung zu verklagen!
Grüße
micha
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