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Re: Ohrlochpflicht?
geschrieben von HA472 am 01.10.2010 um 00:51:07 - als Antwort auf:
Re: Ohrlochpflicht? von jonny
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Wer Tatoos oder Piercings sticht, diese üblichen Läden, der braucht doch an sich keine Ausbildung dafür, oder? Er muß nur irgendwie beweisen, dass er das kann und natürlich das Gewerbe anmelden, stimmt´s? |
Im Prinzip ist es so, ja.
Ergänzend sollte man hinzufügen, dass die Ämter teilweise eine medizinische Ausbildung sehen wollen, und fast immer muss man sich einer Kontrolle der Betriebsstätte und der Arbeitsmethoden durch das örtliche Gesundheitsamt unterziehen. In manchen Landkreisen soll sogar ein Gesundheitszeugnis, ähnlich wie für Pflegeberufe, Rettungsdienst oder Gastronomie, verlangt werden.
Bei mir im Kreis ist es noch so, dass ich eine "Erklärung zur Einhaltung von Hygienerichtlinien" vom Gesundheitsamt unterschreiben musste, in der mir diverse - im Großen und Ganzen für einen anständigen Piercer selbstverständliche - Vorschriften auferlegt wurden, welche allerdings in erster Linie auf Tätowierer ausgerichtet waren.
LG,
Norman
Antworten zu diesem Beitrag:
- Norman - jonny - 01.10.2010 02:44:53