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Norman

geschrieben von jonny am 01.10.2010 um 02:44:53 - als Antwort auf: Re: Ohrlochpflicht? von HA472
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Wer Tatoos oder Piercings sticht, diese üblichen Läden, der braucht doch an sich keine Ausbildung dafür, oder? Er muß nur irgendwie beweisen, dass er das kann und natürlich das Gewerbe anmelden, stimmt´s?


Im Prinzip ist es so, ja.
Ergänzend sollte man hinzufügen, dass die Ämter teilweise eine medizinische Ausbildung sehen wollen, und fast immer muss man sich einer Kontrolle der Betriebsstätte und der Arbeitsmethoden durch das örtliche Gesundheitsamt unterziehen. In manchen Landkreisen soll sogar ein Gesundheitszeugnis, ähnlich wie für Pflegeberufe, Rettungsdienst oder Gastronomie, verlangt werden.
Bei mir im Kreis ist es noch so, dass ich eine "Erklärung zur Einhaltung von Hygienerichtlinien" vom Gesundheitsamt unterschreiben musste, in der mir diverse - im Großen und Ganzen für einen anständigen Piercer selbstverständliche - Vorschriften auferlegt wurden, welche allerdings in erster Linie auf Tätowierer ausgerichtet waren.

LG,
Norman



Also Du bist Piercer und Tatowierer und hast einen eigenen Laden?

Darfst Du auch Leute ausbilden?

Eine Berufsausbildung in dem Bereich gibt es also nicht.

Gibt es irgendwelche Schulungen, ich meine, irgendwo muss man es ja lernen.

Die ganzen Hygienevorschriften muss man ja auch kennen, wie die Ausrüstung ist usw.

Wer macht die Preise? Kann man die selbst erfinden oder gibt es da Vorgaben?

Wenn Du Piercings machst, also Bauchnabel, Brustwarze usw., machst Du auch Ohrlöcher, also Ohrpiercings?

Kommt das eigentlich oft vor, weil die meisten wegen Ohrlöchern zum Juwelier gehen.



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